5.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang der Lieferung anzuzeigen, andernfalls sind die Mängelansprüche ausgeschlossen.

5.6 Wir haften nach den gesetzliche Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.7 Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

6. UMTAUSCHRECHT

6.1 Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die Verbraucher zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz. Kunden die vom Rückgaberecht gebrauch machen, sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf eigene Kosten zurücksenden. Gewerbliche Kunden sind vom Fernabsatzgesetz ausgeschlossen.

6.2 Der Rücksendung muss die Originalrechnung beiliegen ansonsten kann keine Rückgabe/Umtausch erfolgen.

6.3 Die umzutauschende Ware muss unbenutzt und in der Originalverpackung bei uns eintreffen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (Verschmutzung, Beschädigung, fehlender Originalverpackung ) behalten wir uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen.

6.4 Sonderanfertigungen sind vom Umtauschrecht ausgeschlossen.

7. EIGENTUMSVORBEHALTSICHERUNG

7.1 Wir behalten uns das Eigentumsrecht bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verkaufserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

7.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen ruht, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7.3 Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, zu erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7.5 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, zu erwerben wird das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

8. DATENSICHERUNG

8.1 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Daten in unserer EDV-Anlage speichern und verarbeiten werden, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.

9. GERICHTSSTAND

9.1 Auf die Vertragsbeziiehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München.

10. HAFTUNG

10.1 Beachten Sie, dass unsere Angebote freibleibend sind und wir daher auch für Druckfehler keine Haftung übernehmen können. Technische änderungen, Verbesserungen und Irrtum vorbehalten.

10.2 Für unser eigenes Verschulden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; dies gilt auch für Vertragsverletzungen oder Produkthaftung.